Grundsätzliches zur Reklamation von Möbel:
- Das Möbel wurde falsch geliefert oder hat Mängel, z. B falscher Stoff oder Kratzer an dem Möbel:
Nehmen Sie die Möbel an, obwohl die Mängel bekannt und offensichtlich sind, verlieren Sie Ihr Gewährleistungsrecht.
- Wie sind die Fristen zur Ersatzlieferung wenn ich die Annahme verweigere:
Das hängt grundsätzlich vom Kaufvertrag ab den Sie geschlossen haben. Wenn die Lieferzeit z.B. 6 Wochen beträgt, sollten Sie dem Verkäufer schriftlich eine Frist mit genauem Datum setzen. Falls der neue Liefertermin nicht eingehalten wird, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Was ist wenn der Liefertermin um Wochen überschritten wird:
Achten Sie darauf schon beim Kauf einen konkreten Liefertermin festzulegen. Ist der Liefertermin überschritten, setzten Sie dem Verkäufen nochmals eine Frist von zwei Wochen. Falls diese denn nicht eingehalten wird können Sie ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Was ist wenn ich Mängel erst nach der Lieferung feststelle:
Falls Sie Mängel nicht direkt sehen, können Sie diese natürlich auch nachträglich beanstanden. Dazu ist die zweijährige Gewährleistungsfrist da. Während dieser Zeit muss der Verkäufer Mängel nachbessern bzw. die Ware austauschen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung bestanden hat.
- Wie verhält es sich mit meiner Anzahlung die ich geleistet habe:
Wenn Sie berechtigt vom Vertrag zurücktreten bekommen Sie natürlich Ihre Anzahlung zurück. Hierbei sollte noch folgendes gesagt werden. Wenn Sie z. B. eine sehr hohe Anzahlung leisten und das Möbelhaus Insolvenz anmeldet bleiben Sie meistens auf Ihrer Anzahlung bzw. den Kosten sitzen. Geschehen ist das einem Freund von mit…auch noch Rechtsanwalt für Erbrecht. Zum Glück hat einen Großteil des vorausbezahlten Geldes zurückbekommen.
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